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Reisebedingungen für Freizeiten und Fahrten des Christlichen Vereins Junger Menschen Pirmasens e.V., Maria-Theresien-Straße 25-27, 66954 Pirmasens - nachfolgend »Veranstalter« (VA) genannt –

 

1. Anmeldung und Vertragsabschluß

1.1. Mit der Freizeitanmeldung die schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen muß bietet der Teilnehmer/die Teilnehmerin (soweit dieser/diese minderjährig ist, durch seine/ihre gesetzlichen Vertreter) dem Veranstalter den Abschluß eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2. Der Reisevertrag - bei Minderjährigen mit einem gesetzlichen Vertreter einer Vertreterin - ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, so lange sie nicht vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind.

2. Leistungen

2.1. Die Leistungsverpflichtung des VA ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltener Hinweise und Erläuterungen, insbesondere der Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zur Verfügung gestellt wurden.
2.2. Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Prospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem VA. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Soweit im Einzelfall keine andere Regelung angegeben ist, wird nach Vertragsabschluß bei Erhalt der Reisebestätigung, eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Wird die Anzahlung nicht geleistet, so ist damit kein Rücktritt vom Reisevertrag gegeben.
3.2. Der gesamte Reisepreis (Anzahlung und Restbetrag) ist bis zum 43.Tag vor Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebestätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Veranstalter zu bezahlen, wenn feststeht, daß die Reise durchgeführt wird.

4. Änderungen der Reiseleistungen

4.1. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten lnhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der VA ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin über erhebliche Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Teilnehmer/der Teilnehmerin einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
5.2. Tritt der Teilnehmer/die Teilnehmerin vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, steht dem VA eine pauschale Entschädigung zu. Diese beträgt bei einem Rücktritt
bis zum 43. Tag vor Reisebeginn         10 %
vom 42. bis zum 30.Tag vor Reisebeginn    20 %
vom 29. bis zum 22.Tag vor Reisebeginn    30 %
vom 21. bis zum 15.Tag vor Reisebeginn    40 %
vom 14. bis zum   7.Tag vor Reisebeginn    60 %
vom   6. Tag bis Reisebeginn            80 %
des Reisepreises .
5.3. Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur vollen Zahlung des Reisepreises verpflichtet.
5.4. Jederzeit bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin verlangen, daß statt seiner/ihrer ein Dritter/eine Dritte in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der VA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser/diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner/ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter/eine Dritte in den Vertrag ein, so haftet er/sie und der ursprüngliche Teilnehmer/die Teilnehmerin dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
5.5. Tritt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin zurück, läßt sich durch eine von Ihm benannte  und geeignete Person vertreten wird eine Umbuchungsgebühr von 10.- € erhoben.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Teilnehmer/die Teilnehmerin einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom VA zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des Teilnehmers/der Teilnehmerin kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter erstattet an den Teilnehmer/die Teilnehmerin ersparte Aufwendungen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den VA zurückgezahlt worden sind.

7. Mitwirkungspflicht, Ausschlußfrist

7.1. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist zur Beachtung der ihm/ihr in der Freizeitausschreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere dem Informationsbrief, enthaltenen Hinweis verpflichtet.
7.2. Der Reisende/die Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7.3. Der Reisende/die Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt - sofern möglich - für Abhilfe zu sorgen.
7.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt so kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der VA bzw. seine örtlich Beauftragten eine angemessene Frist verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
7.5. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom VA erbrachten Leistungen stehen, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend zu machen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

8.1. Der VA kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1.1. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmer/Innenzahl. Der VA ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
8.1.2. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Durchführung der Reise nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Mehrkosten für die Rückbeförderung des Teilnehmers/der Teilnehmerin trägt dieser/diese selbst. 8.1.3. Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist.

9. Haftung

9.1. Die Haftung des VA ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder bei Schäden, die allein aufgrund des Verschulden eines Leistungsträgers (Busunternehmen, ausländische Vertragspartner) des VA entstehen.
9 .2. Der VA haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen die lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

10. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

10.1. Soweit für die Reise wesentlich, ist der VA verpflichtet, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen über Bestimmungen der Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten, soweit sie ihm bei üblicher Sorgfalt bekannt sind. Ohne besondere Mitteilung an den Veranstalter wird dabei unterstellt, daß der Teilnehmer/die Teilnehmerin deutscher/e Staatsbürger/in ist und keine Besonderheiten (Doppel-Staatsbürgerschaft, Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen. Teilnehmer/Teilnehmerinnen die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen sich rechtzeitig ein Visum für das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland besorgen.
10.2. Soweit der VA seiner Hinweispflicht nachkommt, ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichtet.
10.3. Der VA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter übernommen wird, es sei denn, daß die Verzögerung von ihm/ihr zu vertreten ist.
10.4. Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen können nur berücksichtigt werden, soweit dem VA dies mit der Anmeldung schriftlich bekanntgegeben wird.

11. Film- und Fotoaufnahmen

11.1. Auf Freizeiten des CVJM Pirmasens e.V. werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Wenn Sie nicht wünschen, dass getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden, teilen Sie dies bitte dem Mitarbeiterteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.

12. Handybenutzung

12.1 Die Freizeiten des CVJM Pirmasens e.V. sind grundsätzlich handyfrei.

13. Verjährung / Datenschutz

13.1. Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegenüber dem VA, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Reisevertrag.
13.2. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Daten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden mittels EDV erfaßt und vom Veranstalter im Rahmen der Maßnahmenorganisation genutzt.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Im Reisepreis ist keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten. Wir empfehlen aber eine solche Versicherung selbst abzuschließen. Informationen über eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung erhalten Sie bei Ihrem Versicherer oder in Reisebüros.

Alle Teilnehmer/innen erklären sich damit einverstanden, dass Bilder, die von ihnen auf den Freizeiten gemacht werden, zu Werbezwecken in Flyern und auf den Internetseiten des CVJM Pirmasens veröffentlicht werden.